Behandlung mit einem Klick
Die digitale Leistungsanforderung ist ein wichtiger Meilenstein im Rahmen des KHZG. Vor allem in großen Häusern findet eine abteilungs- und organisationsübergreifende Zusammenarbeit statt. Daher ist es unabdingbar, geeignete Mechanismen zu entwickeln, um von anderen Abteilungen mit geringem Aufwand Leistungen anfordern zu können. Denn der Griff zum Hörer und das mündliche Vereinbaren von Untersuchungen für Patienten sind zeitintensiv und aufwendig. Wenn sich medizinisches Personal zudem noch um die Weitergabe der Termine an die Patienten kümmern muss, ergibt sich erneut eine Mehrbelastung, die sich in unserem grundsätzlich bereits ausgelasteten Gesundheitssystem negativ auswirkt.
Die digitale Leistungsanforderung schafft Effizienz durch automatisierte Workflows
Die digitale Leistungsanforderung kann als intelligentes System Mitarbeiter:innen entlasten und den Arbeitsablauf im Krankenhaus beschleunigen. Den Ärzt:innen stehen auf einen Blick alle Leistungen zur Verfügung. Auf Basis der Diagnose oder eines Behandlungsplans können Leistungen auch automatisiert angefordert werden, was die Geschwindigkeit von Kommunikationsprozessen erhöht und zudem zu die Patientensicherheit gewährleistet. Dies gilt insbesondere für die elektronische Anforderung von Maßnahmen zur Durchleuchtung, durch die doppelte Anforderungen bereits vor Freigabe durch das System automatisch erkannt wird und Anforderer sofort darauf hingewiesen werden.
Termine und Transportwege im Überblick
Ein weiterer Vorteil der digitalen Leistungsanforderung besteht darin, dass bei Anforderung bereits ersichtlich ist, wann die Leistung erbracht werden kann. Die automatische Terminierung von Leistungen in freien Zeitslots erleichtert die abteilungsübergreifende Kommunikation. Der Griff zum Hörer erübrigt sich. Termine können im Anschluss an die Anforderung auch an Patienten weitergeleitet werden, damit diese stets einen Überblick über anstehende Untersuchungen oder Therapiemaßnahmen haben. Gerade in der berufsgruppenübergreifenden Behandlung wird damit vermieden, dass Patienten in der Klinik „von A nach B“ befördert werden muss.
Doppeldokumentation adé
Ist die Leistung angefordert oder auch schon erbracht worden, wird dies in der elektronischen Patientenakte automatisch dokumentiert. Hierdurch erhöht sich die Patientensicherheit erneut, da sich Behandler nicht am Ende ihrer Schicht mit ihrem Notizenzettel an den Rechner setzen und nachdokumentieren müssen. Da eine zusätzliche Dokumentation entfällt, steht ihnen somit mehr Zeit für ihre Patient:innen zur Verfügung. Eine bessere Einteilung der wertvollen Ressource „Zeit“ ist auch deshalb möglich, da durch das System eine Meldung ergeht, sobald die Leistung abgeschlossen ist. Der Griff zum Hörer, um den Status per Telefon abzufragen, erübrigt sich auch hier.
Standortunabhängiger Zugriff
Liegen die Befunde der angeforderten Leistung vor, können diese direkt eingesehen werden. Voraussetzung des KHZG ist hier, dass diese standortunabhängig einsehbar sind. Dies hat einen Vorteil:
Wird bei einem Notfallpatienten etwa ein CT angefordert, so kann zum Beispiel nachts der oberärztliche Hintergrunddienst die Ergebnisse befunden, ohne in der Klinik anwesend sein zu müssen. Die Anfahrtszeit entfällt und es kann zeitnah die richtige Behandlung angestrebt werden. Hierdurch kann zum Beispiel bei einem Schlaganfall Zeit gespart werden, was in diesem Fall das Outcome des Patienten verbessert. Digitalisierung kommt also nicht nur dem klinischen Personal zugute, sondern erhöht auch die Behandlungsqualität der Klinik.
Kommunikationsstandards für einen fehlerfreien Austausch
Damit die Kommunikation reibungslos funktioniert, müssen die diversen Systeme untereinander kommunizieren können. Hierzu ist erforderlich, dass eine syntaktische, semantische und organisatorische Interoperabilität der Informationssysteme vorhanden ist.
Die syntaktische Interoperabilität bezeichnet hierbei die Fähigkeit untereinander zu kommunizieren und Datensätze richtig zu deuten. Mit anderen Worten: Die Geräte müssen dieselbe Sprache sprechen. Hier findet insbesondere der medizinische Standard HL7 Anwendung.
Ist die syntaktische Interoperabilität gegeben, muss anschließend sichergestellt werden, dass der Empfänger unter den erhaltenen Informationen auch dasselbe versteht wie der Sender. Die verschiedenen Systeme benötigen mithin dasselbe Verständnis der untereinander kommunizierten digitalen Informationen. Kommt etwa der Wert 120 an, muss deutlich sein, ob es sich hierbei um einen Blutzuckerwert oder Blutdruckwert handelt und dann wiederum, welches Maß die einzelnen Werte verwenden. Beim Blutzucker also, ob es sich um einen Wert in mmol/l oder mg/dl handelt.
Im letzten Schritt der organisatorischen Interoperabilität ist erforderlich, dass Werte nur jenen zu Verfügung stehen, die hierzu berechtigt sind. Hier stehen definierte Rollen, Datensicherheit und standardisierte Arbeitsabläufe im Fokus, damit eine effiziente Verwertung der Daten erfolgen kann und trotz standortunabhängiger Verfügbarkeit nur jene die Daten einsehen können, die hierzu berechtigt sind.
Digitale Leistungsanforderung: Wer hilft bei Fragen?
Wie sich hier zeigt, ermöglicht eine umfassende Digitalisierung auch und vor allem im Bereich der digitalen Leistungsanforderung eine erhebliche Entlastung für das medizinische Personal sowie eine erhöhte Sicherheit für Patienten. Aufgrund der jeweils unterschiedlichen klinischen Begebenheiten benötigen deutsche Krankenhäuser und ihre individuellen Herausforderungen maßgeschneiderte Lösungen. Eine generelle, für jeden perfekte Lösung gibt es nicht. Damit die richtigen Lösungen zu Einsatz kommen und die Integration neuer Strukturen ein Erfolg wird, ist einschlägiges Know-How erforderlich. Die condots GmbH ist eine Unternehmensberatung im Gesundheitswesen mit Schwerpunkt in den Bereichen Projektmanagement, klinische Prozesse und Organisationsentwicklung und hat das erforderliche Wissen, um auch Ihr Projekt erfolgreich umzusetzen.
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